Gespräch zwischen dem dbb Bundesvorsitzenden und den Vorsitzenden der dbb Berufsschullehrerverbände mit dem Präsidenten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) am 18. September 2008
Am 18. September 2008 hat im Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn ein Gespräch zwischen dem Präsidenten des Bundesinstituts für Berufsbildung, Manfred Kremer, und dem Bundesvorsitzenden des dbb, Peter Heesen, sowie den Vorsitzenden der Berufsschullehrergewerkschaften, Berthold Gehlert (BLBS) und Dr. Annette Orth (VLW) stattgefunden. An dem Gespräch im Bundesinstitut für Berufsbildung nahmen von Seiten des Bundesinstituts neben dem Präsidenten auch der ständige Vertreter des Präsidenten, Prof. Weiß, sowie Dr. Georg Hanf vom Arbeitsbereich „Internationales Monitoring und Benchmarking/Europäische Berufsbildungspolitik“ und die Leiterin der Abteilung „Ordnung und Struktur der Berufsbildung“, Irmgard Frank, teil. In dem Gespräch, das in guter Atmosphäre verlief, wurde seitens des dbb insbesondere die mit der geplanten Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens verbundende Problematik der Konstruktion eines eigenständigen, d.h. vom Europäischen Qualifikationsrahmen abweichenden Kompetenzbegriffes und die damit verbundenen Auswirkungen auf die schulischberufliche Ausbildung diskutiert. Der dbb begrüßte zwar, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen den Fokus auf den Begriff der beruflichen Handlungskompetenz setzt. Er warnte jedoch davor, dass es zu einer Fehlinterpretation des Begriffs kommen könnte und hier vor allem die „betriebliche Handlungskompetenz“ in den Vordergrund gestellt werde. Der dbb forderte in diesem Zusammenhang eine bereitere berufliche Bildung über den engen betrieblichen Handlungsrahmen hinaus; zudem müsse das systematische Lernen auch nach der Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens ein besonderes Gewicht erhalten und gegenüber einem isolierten „Training on the Job“ entsprechend gewürdigt werden. Dies bedeute für den dbb, dass nicht zuletzt auch theoriehaltige – in den berufsbildenden Schulen vermittelte – Inhalte einen entsprechenden Raum in den Abschlussprüfungen einnehmen müssten. Betriebliche Ausbildungsstätte und berufsbildende Schule müssten durch die Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens in ihrem Zusammenwirken als gleichberechtigte Partner gestärkt werden. Auch dem BIBB-Hauptausschuss käme eine verantwortungsvolle Rolle zu, um dieses Ziel zu erreichen. Grundsätzlich würde der derzeit vorliegende Strukturentwurf des Deutschen Qualifikationsrahmens vom dbb unterstützt. Die Gliederung in vier Kompetenz-Subkategorien würde es erlauben, einen Bildungsbereich übergreifenden Deutschen Qualifikationsrahmen zu konstruieren und zu etablieren. Weder sprachlich zu ausdifferenzierte Deskriptoren, noch eine Reduzierung der Kompetenzkategorien seien zielführend. Der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung stimmte der Auffassung des dbb zu, dass die wissensbasierten Ausbildungsinhalte für die berufliche Handlungskompetenz von großer Bedeutung sind. Diese Bedeutung würde auch durch die Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens nicht in Frage gestellt, insbesondere auch, weil in vielen Ausbildungsberufen die Komplexität der Anforderung zunehme, was eine solide theoretische Grundlage zwingend erforderlich mache. Ein weiterer Diskussionspunkt zwischen den Gesprächsteilnehmern im Zusammenhang mit der Einführung eines Deutschen Qualifikationsrahmens war auch die Frage der Durchlässigkeit der Bildungssysteme. Der dbb vertrat hier die Auffassung, dass die Anrechnung erworbener Kompetenzen aus dem berufsbildenden System auf Hochschulstudiengänge nur fachbezogen erfolgen könne. Im Übrigen müsse Durchlässigkeit auch in den vorgelagerten Bildungsgängen erst noch durchgesetzt werden. Bei der Einstufung allgemeinbildender Abschlüsse in den Deutschen Qualifikationsrahmen liege aus Sicht des dbb das Problem vor allem in der noch eingeschränkten beruflichen Handlungskompetenz des Schülerklientels. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn diese Abschlüsse in einer Berufsfachschule oder in einem beruflichen Gymnasium erworben würden, da neben den allgemeinbildenden Fächern hier auch berufliche Lerninhalte vermittelt würden. Der dbb setzte sich für eine vorurteilsfreie und differenzierte Anerkennung von den in verschiedenen Bildungsgängen erworbenen Kompetenzen ein. Als Konsequenz einer solchen Analyse wäre zu erwarten, dass duale Ausbildungsberufe nicht einheitlich auf einer Niveaustufe des Deutschen Qualifikationsrahmens einzuordnen wären. Im Rahmen des Gesprächs wurde auch die Einbeziehung des dbb und seiner Lehrergewerkschaften für berufliche Schulen bei Neuordnungsvorhaben von Ausbildungsberufen angesprochen. Der dbb forderte in diesem Zusammenhang, dass er bei allen Gesprächen, die über Neuordnungsvorhaben zwischen den Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften im Bundesinstitut für Berufsbildung geführt würden, frühzeitig und umfassend beteiligt wird. Zudem wäre es sinnvoll, dass der dbb vom Bundesinstitut für Berufsbildung rechtzeitig informiert wird, wenn dieses von einer geplanten Neuordnung Kenntnis hat. Die Berechtigung dieser Forderung konnte der dbb an aktuellen Fällen darstellen. Der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung stellte hierzu fest, dass das Bundesinstitut lediglich eine Moderatorenrolle habe und da die Zuständigkeit für Neuordnungsverfahren bei den einschlägigen Fachministerien liege - diese die Ansprechpartner für eine frühe Einbeziehung des dbb und seiner Lehrergewerkschaften für berufliche Schulen seien. Er sicherte in diesem Zusammenhang zu, dem dbb eine Liste mit den Ausbildungsberufen und den jeweils zuständigen Fachministerien zu übermitteln. Die Vertreter des Bundesinstituts für Berufsbildung wiesen auch darauf hin, dass die Kultusminister frühzeitig in die Verfahren einbezogen würden und Lehrervertreter für die Abstimmungsarbeit benennen würden. Schließlich wurde von Seiten des dbb auch noch einmal die Frage der Einbeziehung der schulischberuflichen Bildung in die Bildungsforschung angesprochen. Hierzu wurde seitens der Vertreter des Bundesinstituts für Berufsbildung festgestellt, dass das Bundesinstitut nicht frei in der Auswahl seiner Forschungsthemen sei, da das Forschungsprogramm (sog. Eigenforschung) vom BIBBHauptausschuss genehmigt werden müsse. Eine verstärkte Forschungsaktivität auf dem Gebiet der schulischberuflichen Bildung sei schon allein auf Grund der Zuständigkeit eher am Rande liegend, da sich das Forschungsprogramm vor allem auf die betriebliche Ausbildung konzentriere. Angesprochen auf das Beispiel, Qualifikationen und Arbeitsmarktakzeptanz von vollschulisch ausgebildeten Assistentenberufen zu untersuchen, gaben die Vertreter der Bundesinstituts für Berufsbildung jedoch zu, dass Spielräume für die wissenschaftliche Arbeit des Bundesinstituts auch für den Sektor der schulischen Berufsausbildung erkennbar sind, da immer auch wichtige Arbeitsmarktbezüge untersucht würden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung verwies aber auch auf die Möglichkeit Forschungsaufträge zu prüfen und zu übernehmen, wenn die Finanzierung durch Dritte gesichert ist. Zum Abschluss des Gesprächs richtete der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung den dbb und seine Berufsschullehrergewerkschaften die Bitte, das Bundesinstitut in seinen Bemühungen zu unterstützen, Auszubildende mit Migrationshintergrund für die unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst zu gewinnen




