Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Zur Einlegung von Widersprüchen gegen die steuerliche Nichtberücksichtigung des Arbeitszimmers als Werbungskosten bei Lehrerinnen und Lehrern stellen die Lehrerverbände ein Informationspaket zur Verfügung. Dieses Paket hat der Kollege Bizer aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Es ist für unsere Mitglieder per Mail abrufbar. Geben Sie deshalb im Feld "Firma" Ihren Landesverband an!


 

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